ERBKRANKHEITEN UND ZWANGSSTERILISATION 


Chirurgische Klinik

Eingang der ehemaligen Chirurgischen Klinik in der Nußbaumstraße 20 | Credit: Eigenaufnahme




Zwischen Januar 1934 und Juni 1937 wurden mindestens 1.050 Männer an der ehemaligen Chirurgischen Klinik der Universität München in der Nußbaumstraße 20 sterilisiert.1 Grundlage dafür war das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN). Dabei stellte die Chirurgische Klinik einen nicht unwesentlichen Schauplatz dieser frühen Beteiligung der Medizin an den Verbrechen während der NS-Herrschaft dar. Denn der ab 1928 einberufene Leiter der Klinik Erich Lexer (1867-1937) war maßgeblich an der Umsetzung dieses Gesetzes und dessen weiteren Anpassungen beteiligt.2 Mit seinem Beitrag Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung des Mannes und zur Entmannung prägte er im Wesentlichen die chirurgische Umsetzung der Sterilisationen an Männern.3



Zeitzeuginbericht über die Chirurgische Klinik | Credit: Memory Loops


Der Täter Erich Lexer


Der Chirurg Lexer gilt als einer der Begründer der Plastischen Chirurgie. Von 1923 bis 1936 war er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Darüber hinaus zeigte er sich bereits sehr früh als bekennender Nationalsozialist: ab Mitte 1933 war er förderndes Mitglied der SS, im Februar 1936 wurde er von Heinrich Himmler zum SS-Sturmbannführer, im November desselben Jahres zum SS-Obersturmbannführer ernannt.4 Für das im Juli 1933 in Kraft getretene GzVeN schrieb Lexer 1934 gemeinsam mit dem damaligen Leiter der Frauenklinik in der Maistraße Albert Döderlein (1860-1941) den ersten Gesetzeskommentar bezüglich der Operationen zur Sterilisation von Männern und Frauen. 1936 erweiterte der Nachfolger Döderleins Heinrich Eymer (1883-1965) den Gesetzeskommentar um das Kapital Über die Unfruchtbarmachung der Frau.5 Eymer und Lexer legten damit die chirurgisch-methodische Grundlage für die operativen Zwangssterilisationen. 

Bis 1935 war Lexer Leiter der Chirurgischen Klinik. 1937 starb er an einem Herzinfarkt in einer Telefonzelle in Berlin. In Freiburg am Breisgau wurden 2005 eine Privatklinik für Ästhetische-Plastische Chirurgie sowie 1972 eine Straße nach Lexer benannt. Letztere wurde aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Lexers nach einem Gemeinderatsentschluss der Stadt Freiburg im Sommer 2018 in die Wilhelm-von-Möllendorff-Straße umbenannt.6 Möllendorff (1887-1944) war Anatomieprofessor und kurzzeitiger Rektor der Universität Freiburg und der einzige bekannte deutscher Rektor, der 1933 gegen die Entlassung jüdischer Kolleg*innen protestierte. Kurz darauf musste er sein Amt niederlegen.7


Propagandaanzeige aus dem Jahr 1934 | Credit: Landauer Anzeiger



Die Zwangssterilisation


Den Sterilisationseingriffen vorgeschaltet wurde ein bürokratischer Prozess, der ebenfalls durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses geregelt war.8 Ab 1934 wurden im gesamten Reichsgebiet dafür sogenannte Erbgesundheitsgerichte eingerichtet. In München war diese Stelle dem Amtsgericht in der Prinz-Ludwig-Straße 9 angegliedert. Das Verfahren wirkte nach außen stark rechtsförmig, die Abläufe waren standardisiert. Auf Antrag des Unfruchtbarzumachenenden oder dessen Pfleger beziehungsweise Betreuer wurde das zuständige Gericht tätig. Darüber hinaus waren nach §3 auch beamtete Ärzte sowie Anstaltsleiter von Kranken-, Heil-, Pflege- oder Strafanstalten zur Antragstellung berechtigt. Dies war gesetzessystematisch zwar der Antragstellung durch die betroffene Person nachrangig, in der Praxis wurden allerdings die meisten Anträge durch Ärzte gestellt. Die Öffentlichkeit war zu den Verfahren nicht zugelassen und wurden von einem Amtsrichter und zwei Ärzten vorentschieden. Nach einer Prüfung durch das zuständige Landes- und Erbgesundheitsobergericht bestimmte dieses dann die jeweiligen Krankenhäuser zur Durchführung der Sterilisationen. In München waren das die Chirurgische Klinik in der Nußbaumstraße, die Frauenklinik in der Maistraße und das Schwabinger Krankenhaus. Beim Erbgesundheitsobergericht München war unter anderen Ernst Rüdin Beisitzer, den wir bereits im Rahmen der Psychiatrischen Klinik vorgestellt haben. Rüdin war in diesem Amt von 1934 bis 1943 nebenbei tätig und soll Gutachten nur anhand von Akten verfasst haben.9

Alexa Becker arbeitete in ihrer Dissertation 2008 das Ausmaß der Zwangssterilisationen in der Chirurgischen Klinik unter der Leitung Exers heraus.10 Die durchschnittliche Verweildauer in der Klinik betrug fünf Tage. Die Operation erfolgte in der Regel unter Lokalanästhesie. Durch einen Skrotalschnitt wurden dann auf beiden Seiten die Samenleiter (ductus deferens) durchtrennt und anschließend die Wunde mit einem Mastix- und Leukoplastverband verschlossen. In der Chirurgischen Klinik gehörten üblicherweise Barmherzige Schwestern zum Operations- und Pflegeteam. Die Zahl der Sterilisationsanträge sank nach 1936. Dennoch dokumentierten die Operationsbücher des Jahres 1938 insgesamt 222 Sterilisationseingriffe. Nach den von Alexa Becker untersuchten stationären Krankenakten wurden in der Chirurgischen Klinik im Jahr 1939 172 Männer zwischen 14 und 59 Jahren sterilisiert. Mit einer einzigen Ausnahme unterzogen sich die männlichen Patienten laut Aufzeichnungen freiwillig dem Eingriff, wobei 15 von ihnen von der Polizei in der Klinik vorgeführt werden mussten. Becker stellte unter anderem eine Zahlendiskrepanz zwischen den in den Operationsbüchern eingetragenen Patienten und den stationären Patienten fest. Diese erklärte sie dadurch, dass zahlreiche Eingriffe ambulant durchgeführt wurden oder die Patienten zur Durchführung des Eingriffs konsiliarisch, beispielsweise von der benachbarten Psychiatrischen Klinik in die Chirurgie zur Durchführung des Eingriffs abgegeben wurden. Bei 37 Personen, bei denen der Eingriff durchgeführt wurde, handelte es sich um Insassen des Konzentrationslagers Dachau, die in den Operationsbüchern durch die Vermerke KL, Lager Dachau oder Konzentrationslager gekennzeichnet wurden. Krankenakten für diese Patienten sind nicht mehr vorhanden, der Verbleib der Akten ist unbekannt.


Ehemaliger Hörsaal der Chirurgischen Klinik | Credit: Eigenaufnahme



Die Klinik während des Zweiten Weltkrieges


Nachdem Lexer 1937 gestorben war, wurde der Unfallchirurg Georg Magnus (1883-1942) sein Nachfolger. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges erbaute man an der Ecke Schiller- und Nußbaumstraße einen unterirdischen Operationsbunker. Im August 1939 wurden die Sterilisationen im gesamten Reichsgebiet durch eine Verordnung beschränkt. Im September 1943 erlitt die Klinik erste Schäden durch den Bombenkrieg der Alliierten. Zunehmende Angriffe und Zerstörungen verlagerten den Klinikbetrieb in den Operationsbunker. 1944 wurde die Verlegung der Chirurgischen Klinik in das Herzogliche Schloss am Tegernsee eingeleitet. Die Versorgungslage wurde zunehmend erschwert. Hinzukam, dass angesichts des Kriegsverlaufes der Geschäftsbetrieb der Erbgesundheitsobergerichte zum 1. Dezember 1944 komplett eingestellt wurde, sodass anzunehmen ist, dass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Sterilisationen durch die Mitarbeiter der Chirurgischen Klinik durchgeführt wurden. Am 17. Dezember 1944 wurden die Gebäude der Chirurgischen Klinik durch einen Bombenangriff nahezu vollständig zerstört.11

Ein Jahr zuvor hatte Emil Frey (1888-1977) nach dem Tod von Magnus den Lehrstuhl übernommen. Frey, ein Schüler Sauerbruchs, war Chirurg zur Zeit des Nationalsozialismus. Er war seit 1939 Mitglied der NSDAP und im Kriegsverlauf als Oberfeldarzt beratender Chirurg der Wehrmacht tätig gewesen. Er gehörte ab August 1942 dem Wissenschaftlichen Senat des Heeressanitätswesens an. Unter dem Bevollmächtigten für das Gesundheitswesen Karl Brandt war er ab 1944 Angehöriger des wissenschaftlichen Beirates. Nach der Zerstörung der Chirurgischen Klinik widmete Frey die letzten Jahre seiner Amtszeit bis 1959 dem Wiederaufbau. Frey erhielt im Laufe seines Lebens, auch nach der Niederlage Deutschlands, mehrere Auszeichnungen, unter anderem den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, sowie den Orden Pour le Mérite im Jahr 1975.12,13 Eine kritische Auseinandersetzung mit Freys Vergangenheit nach 1945 fand an der Universität München nicht statt.



Titelseite des Gestzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses aus dem Jahr 1934 | J. F. Lehmanns Verlag 




Das Ausmaß der Verbrechen


Mit dem Neubau der Portalklinik der LMU München und dessen Inbetriebnahme im Juni 2021 erfolgte der vollständige Auszug der operierenden Medizin aus der nun ehemaligen Chirurgischen Klinik in der Nußbaumstraße 20. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird für Verwaltungs-, Forschungs- und Lehrzwecke genutzt. 

Insgesamt wird vermutet, dass bis Mai 1945 zwischen 300.000 und 400.000 Menschen nach einem entsprechenden Urteil der Erbgesundheitsgerichte in regionalen Krankenhäusern zwangssterilisiert wurden.14 Bei über der Hälfte der Betroffenen war als Grund Schwachsinn angegeben. Insgesamt starben ca. 6.000 Frauen und 600 Männer durch Komplikationen während des medizinischen Eingriffs oder danach, viele litten außerdem an gesundheitlichen Folgeschäden wie chronischen Schmerzen oder psychischen Erkrankungen. 

Erst etwa zehn Jahre nach der Niederlage Deutschlands begann eine bundespolitische Auseinandersetzung mit dem Ausmaß der Euthanasieverbrechen. Im Rahmen des 1956 verabschiedeten Bundesentschädigungsgesetztes (BEG) wurden in der BRD erstmalig Entschädigungen (allen voran Geldzahlungen) für Opfer des Nationalsozialismus möglich. Allerdings wurden 1961 Entschädigungsforderungen für Zwangssterilisierte aufgrund von Expertenanhörungen vom Wiedergutmachungsausschuss abgelehnt. Von den sieben eingeladenen Gutachtern waren drei ehemalige NS-Mitglieder und Beteiligte in Erbgesundheitsverfahren: Helmut Erhardt (Psychiater, 1914-1997), Werner Villinger (Psychiater, 1887-1961) und Hans Nachtsheim (Genetiker, 1890-1979).15 Der tagende Ausschuss kam zu dem Schluss, dass das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen gestanden habe und das somit zwangssterilisierte Menschen keinen Anspruch auf Entschädigung haben.16

1980 wurde hierfür eine erste Möglichkeit geschaffen. Nach Vorlage des Erbgesundheitsgerichtsbeschlusses aus der NS-Diktatur oder eines fachärztlichen Gutachtens konnte eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 DM beantragt werden. Dies hatte wiederum zur Folge, dass einige der Antragsteller*innen ehemaligen NS-Ärzten zur Begutachtung gegenüberstanden. (Memory Loops 225, Zeitzeuginbericht über die Begutachtung). Vor einer Auszahlung der sogenannten Einmalzahlung musste zudem eine Vereinbarung zur Abgeltung aller Ansprüche aus der Zwangssterilisation unterschrieben werden. Sieben Jahre später wurde Der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. in Detmold gegründet und stellte die erste bundesweite Vertretung Betroffener dar. Im Folgejahr 1988 traten die Härtefallrichtlinien (HR) des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) in Kraft. Diese besagten, dass Personen, die einen erheblichen Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, sowie Zwangssterilisierten und Euthanasie-Geschädigten eine einmalige Beihilfe in Höhe von 2.556 DM zustand. Zudem konnten Betroffene erstmalig eine laufende Beihilfe beantragen, wenn das Familieneinkommen unter der sogenannten Notlagengrenze liegt und ein nachhaltiger Gesundheitsschaden infolge der Zwangssterilisation von 40 Grad der Behinderung (GdB) durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen wurde.
Erst 1998 wurden durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege die Erbgesundheitsbeschlüsse aus der Zeit des Nationalsozialismus offiziell aufgehoben. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde 2007 durch den Deutschen Bundestag geächtet. Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte waren ab dann gesellschaftlich rehabilitiert. Für die Opfer hatte dies allerding keine monetären Folgen. In den Jahren danach gab es jedoch immer wieder kurze Anpassungen des AKG-HR in Form von Erhöhungen der monatlichen Beihilfezahlungen. Im August 2023 lebten noch 18 beihilfeberechtigte Zwangssterilisierte und ein Euthanasiegeschädigter, die allesamt monatlich 600€ erhalten.17 Zum Ende des Jahres 2022 hat die Bundesrepublik insgesamt 13.818 Einmalzahlungen an zwangssterilisierte Personen ausgeführt, seit 1980 liefen 9.913 monatliche Zahlungen und die Summe der gezahlten Leistungen betrug: 138.146.480,27€ (90% laufende und ergänzende Beihilfen).18


Schicksale Münchner Sinti*zze und Rom*nja


Der Hörbeitrag zu Beginn dieser Station schneidet zudem ein weiteres häufig vergessenes Thema der NS-Zeit in München an: die Schicksale Münchner Sinti*zze und Rom*nja. Mittlerweile gedenkt die Landeshauptstadt München jedes Jahr am 13. März der 1943 durch die Münchner Polizei veranlassten Deportation von 141 Sinti*zze und Rom*nja aus München und Umgebung in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.19 Insgesamt gehen Wissenschaftler*innen von 220.000 bis zu 500.000 Sinti*zze und Rom*nja in Europa aus, die durch die Nationalsozialisten ermordet wurden.20 Nach Kriegsende setzten sich die Diskriminierung und Kriminalisierung der wenigen überlebenden Sinti*zze und Rom*nja in Behörden, Schulen und Institutionen fort. Sie erfuhren weder eine Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung noch erhielten sie Entschädigungsleistungen. Dieses fehlende Interesse und die mangelnde Aufarbeitungsarbeit sind mitunter Grund, weshalb die individuellen Geschichten sowie das tatsächliche Ausmaß der Gewaltverbrechen durch die Nationalsozialisten an Sinti*zze und Rom*nja noch unbekannt sind. Auch heute noch sehen sich Angehörige der Minderheit mit zahlreichen Vorurteilen konfrontiert. Von Oktober 2016 bis Januar 2017 wurde über die Verfolgung der Sinti*zze und Rom*nja in Bayern und München während der Jahre 1933 bis 1945 erstmalig eine Ausstellung im NS-Dokumentationszentrum München erarbeitet.


Josef Maria Schneck, um 1935. Deportiert am 13. März 1943 nach Auschwitz. Ermordet am 29. April 1943 oder am 10. Januar 1944. Ein eindeutiges Todesdatum ist nicht überliefert. | Credit: NS-Dokumentationszentrum München








  1. Vgl. Alexa A. Becker: Die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul an den klinischen Einrichtungen der Universität München und ihre Begegnung mit dem Nationalsozialismus. Dissertation, München 2008.
  2. Vgl. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005.
  3. Erich Lexer: Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung des Mannes und zur Entmannung. In: Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses nebst Verordnung vom 5. Dezember 1933 über die Ausführung des Gesetzes, Auszug aus dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. November 1933. J. F. Lehmanns Verlag, München 1936.
  4. Vgl. Ernst Klee, 2001.
  5. Heinrich Eymer und Erich Lexer: Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung bei chirurgischen Erkrankungen. In: Reichsärztekammer (Hrsg.): Richtlinien für Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung aus gesundheitlichen Gründen. Bearbeitet von Hans Stadler. J. F. Lehmanns Verlag, München 1936, S. 131–135.
  6. Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Betzenhausen, Freiburg: Drucksache G-17/222.
  7. Bernd Grün: Der Rektor als Führer? Die Universität Freiburg i. Br. von 1933 bis 1945. Dissertation, Freiburg im Breisgau 2006. 
  8. Corinna Horban: Gynäkologie und Nationalsozialismus: Die zwangssterilisierten ehemaligen Patientinnen der I. Universitätsfrauenklinik heute - eine späte Entschädigung. Herbert Utz Verlag, München 2018, S. 19 f. 
  9. Ernst Klee, 2001, S. 68.
  10. Vgl. Alexa A. Becker, 2008. 
  11. Vgl. Wolfgang Locher: 100 Jahre Chirurgische Universitätsklinik München an der Nußbaumstraße: Ausstellung in der Chirurgischen Klinik Innenstadt der Universität München vom 19.9. - 27.9.1991. Cygnus-Verlag, München 1991.
  12. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2007, S. 164 f.
  13. Vgl. http://www.orden-pourlemerite.de/mitglieder/emil-karl-frey?m=4&u=3, zuletzt aufgerufen am 13.06.2024.
  14. Stefanie Westermann, Richard Kühl, Dominik Gross: Medizin im Dienst der „Erbgesundheit“: Beiträge zur Geschichte der Eugenik und „Rassenhygiene“, Band 1 von Medizin und Nationalsozialismus. LIT Verlag, Münster 2009, S. 18.
  15. Vgl. Ernst Klee, 2001. 
  16. Vgl. Protokoll der 34. Sitzung des Ausschusses für Wiedergutmachung am Donnerstag, dem 13. April 1961, 9:30 Uhr, in Bonn, Bundeshaus unter dem Vorsitz des Abgeordneten Jahn (Marburg).
  17. Vgl. https://www.euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de/themen/entschaedigung/zeittafel-entschaedigungspolitik-fuer-zwangssterilisierte-und-euthanasie-geschaedigte/, zuletzt aufgerufen am 13.06.2024.
  18. Vgl. Bundesfinanzministerium, Referat B3 Öffentlichkeitsarbeit & Bürgerdialog: Wiedergutmachung - Regelungen zur Entschädigung von NS-Unrecht, Berlin 2023. 
  19. Winfried Nerdinger: Die Verfolgung der Sinti und Roma in München und Bayern 1933-1945. Metropol Verlag, München 2016, S. 102 f. 
  20. Donald Kenrick und Gratton Puxon: Gypsies under the Swastika. University of Hertfordshire Press, Hatfield 2009, S. 153.





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