Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in der Nußbaumstraße 4 | Credit: Eigenaufnahme
Sonderrolle der Psychiatrie
„Die deutsche
Psychiatrie wurde von den Nazis nicht mißbraucht, sie brauchte die Nazis.“1
Keine Fachrichtung der Medizin war so maßgeblich beteiligt
an den Krankenmorden während der NS-Diktatur wie die Psychiatrie. Wie wir auch
an anderen Stationen des Rundgangs darlegen, wurden diese Verbrechen
hauptsächlich an Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise
körperlichen Behinderungen verübt. Schätzungen zu Folge ermordeten deutsche
Ärzte mindestens 250.000 Menschen. Die medizinische Fachwelt spielte dabei eine
zentrale Rolle in der Rechtfertigung dieser grauenvollen Taten, indem sie diese
als notwendiges Mittel im Sinne der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik
darstellte. Die betroffenen Menschen wurden durch Ärzte als Ballastexistenzen degradiert, systematisch verfolgt und umgebracht.2 Ausschlaggebend war dafür eine rassenhygienische Debatte, die schon bereits zur
Jahrhundertwende den Gedanken des Gnadentods („Euthanasie“) propagierte,
beispielsweise in der von zwei Psychiatern im Jahr 1922 veröffentlichten
Schrift Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens.3 Um den euphemistischen Charakter und das historische Ausmaß der
nationalsozialistischen Medizinverbrechen, die unter diesem Begriff verübt
wurden, zu markieren, schreiben wir „Euthanasie“ in Anführungsstrichen.Bei
der Argumentation um die Durchführung der „Euthanasie“ wurde die vermeintliche
Minderung von Leid des Einzelnen, mit dem am ökonomischen Nutzen für die
Gemeinschaft orientierten Blick vermischt und als Rechtfertigung für die
Entscheidung zur vorsätzlichen Tötung verwendet. Bei einer Konferenz von
Anstaltsleitern im Jahr 1931 wurde festgehalten, dass sich
„… angesichts der einschneidenden
Veränderungen auf allen Gebieten des täglichen Lebens, insbesondere im Hinblick
auf den Abbau im Schulwesen und in der Jugendfürsorge und auf die Senkung der
Lebenshaltung der Familien mit gesunder Erbmasse durch Arbeitslosigkeit, Gehalts-
und Lohnkürzung unbedingt die Frage sich aufdränge, in welchem Umfange man noch
die Verwendung öffentlicher Mittel zur Erhaltung der kranken oder stark
gefährdeten Erbmasse verantworten könne.“4
Plakat der NS-Zeitschrift Neues Volkmit eugenischer Propaganda aus dem Jahr 1937 | Credit: Creative Commons
Diese ökonomische Argumentation wurde im Rahmen der
nationalsozialistischen Ideologie fortgeführt. In einer perfiden
Kosten-Nutzen-Rechnung teilte man Menschen anhand ihrer vorhandenen oder eben
nicht vorhandenen Arbeitskraft in lebenswert oder lebensunwert.
Wie wir an der Chirurgischen Klinik nahelegen werden, war eine zentrale
Maßnahme zur Reinhaltung des deutschen Volkskörpers die
Zwangssterilisation. Dies wurde auch mit der rassistischen und antisemitischen
Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten vermischt. Im Kontext der Münchner
Psychiatrie wollen wir jedoch ein besonderes Augenmerk, auf das „Euthanasie“-Programm
werfen. Denn die Beteiligung der deutschen Psychiatrie an diesen Verbrechen war
umfassend und reichte von der ideologischen Unterstützung bis zur aktiven
Durchführung von Tötungen. Ohne die Initiative und Unterstützung von
Psychiatern und anderen Ärzten hätte das nationalsozialistische „Euthanasie“-Programm
nicht in diesem Ausmaß umgesetzt werden können.5 Der Psychiater Michael von Cranach fasste die Rolle der universitären
Psychiatrie in dem Kontext der „Euthanasie“-Verbrechen wie folgt zusammen:
„Das
psychiatrische Handeln […] war durch eine einseitige erbbiologische Auffassung
der Genese psychischer Erkrankungen sowie durch eine Isolierung und Verwahrung
schwer Erkrankter in Heil- und Pflegeanstalten gekennzeichnet. Dazu gesellte
sich ein Verhängnisvoller Diskurs über die unterschiedliche Wertigkeit des
Lebens von Gesunden und Kranken. Die Katastrophe hat hier ihre Wurzeln.”6
Unter dem Namen Aktion
T4 wurde von den Nationalsozialisten in den Jahren 1940 und 1941 ein systematisches
Mordprogramm durchgeführt, durch das mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen,
geistigen und seelischen Behinderungen getötet wurden. Der Name T4 leitet sich von der Adresse der Zentraldienststelle in Berlin, Tiergartenstraße
4, ab, die unter direkter Autorisierung von Adolf Hitler eingerichtet wurde.
Beauftragt dazu wurden der Arzt und Generalkommissar für das Gesundheitswesen Karl
Brandt (1904-1948) und der Reichsleiter Philipp Bouhler (1899-1945).7
Hitlers Auftragserteilung an Bouhler und Brandt, rückdatiert auf den 1. September 1939 | Credit:
Museum Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände
In einem stark standardisierten Melde- und Gutachtungsprozess
entschieden ausgewählte Psychiatrieprofessoren und Anstaltsleiter über Leben
und Tod der Patient*innen. Dafür füllten Ärzte in psychiatrischen Kliniken
Meldebögen aus, die zentralisiert in Berlin verwaltet und an die verschiedenen
Gutachter verteilt wurden. Zur Tötung der ausgewählten Patient*innen richteten die
Nationalsozialisten insgesamt sechs Tötungsanstalten ein. Dabei wurde das
Programm und mörderische Vorhaben von Beginn an verschleiert, da trotz
eindeutigem gesellschaftlichen Zuspruch (1940 zählten die NSDAP mindestens fünf
Millionen Mitglieder), die Programmleiter von aufkommendem öffentlichem Widerstand
ausgingen. Die Verlegungen und späteren Morde in den Tötungsanstalten erfolgten
also ausschließlich unter falschem Vorwand und Tarnung. Angestrebt wurde die
Vernichtung von 100.000 Menschenleben. So schrieb Joseph Goebbels Ende Januar 1941
in seinem Tagebuch:
„Mit Bouhler Frage der stillschweigenden
Liquidierung von Geisteskranken besprochen. 40000 sind weg, 60000 müssen noch
weg. Das ist eine harte, aber auch notwendige Arbeit. Und sie muß jetzt getan
werden. Bouhler ist der rechte Mann dazu.“8
Doch trotz aller Geheimhaltung
wuchs öffentlicher Protest, insbesondere von Geistlichen wie Bischof Clemens
August Graf von Galen, sodass Hitler Ende August 1941 den offiziellen Stopp des
Programms anordnete.9 Wichtig zu erwähnen ist dabei jedoch, dass die
Tötungen von psychisch erkrankten Personen oder Menschen mit Behinderung
dezentral unter der Bezeichnung Aktion 14f13 und Aktion Brandt fortgesetzt
wurden und letztendlich bis zur Niederlage Deutschlands anhielten. Die Aktion
T4 ist ein grausamer Beleg für die medizinische Verstrickung in die ideologische
Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten und diente als Vorläufer für den
späteren Holocaust.10
Tötungsanstalten in Süddeutschland
Dieser Umstand wird
deutlich, analysiert man den Ablauf der Morde in den Tötungsanstalten. Für
München relevant sind die Anstalten im Schloss Hartheim (bei Linz) und Schloss Grafeneck
(bei Reutlingen). Das Projekt Gedenkort-T4 bietet auf seiner Websiteeine
sehr ausführliche Übersicht zu den Hintergründen, dem Ablauf der Tötungen und
den Opfern der Aktion. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Aktion eine
ausführliche Planung und aufwendige Vorbereitungsschritte vorausgingen, die
bereits 1938 begannen. Wie schon erwähnt wurden standardisierte Meldebögen
an alle in Frage kommenden Anstalten mit potenziellen Opfern verschickt. Darin
wurde nach der Krankengeschichte, der Aufenthaltsdauer, der Arbeitsfähigkeit
und gegebenenfalls den Heilungsaussichten der Patient*innen gefragt. Es wird
davon ausgegangen, dass die angeschriebenen Einrichtungen sich des wahren
Zwecks dieser Meldebögen nicht bewusst waren. Erfolgte die Einstufung durch
externe ärztliche Gutachter (ausschließlich anhand der Meldebögen) als lebensunwert,
wurde die Person zeitnah in eine der Tötungsanstalten transportiert. Dort angekommen
gab es je nach Ort zwar einen unterschiedlichen Ablauf, aber im Grunde genommen
wurden die Patient*innen allesamt kurz nach ihrer Ankunft ermordet. Im Rahmen
der Aktion T4 fand dies primär durch das Giftgas Kohlenmonoxid statt, welches
in extra dafür als Sammelduschen getarnte Räume eingeleitet wurde. Die Tötung
unterlag dabei den Anstaltsärzten. Im Laufe der Jahre 1940 und 1941 fanden mehrere
Weiterentwicklungen und Anpassungen statt und es begann eine regelrechte
Erforschung und Effizienzsteigerung der Tötungstechniken. In Hartheim und
Grafeneck wurden so bis 1941 mindestens 28.000 Patient*innen ermordet.11
Mitarbeiter der Tötungsanstalt Hartheim | Credit: Gedenkstätte HartheimTötungsanstalt Hartheim | Credit: Gedenkstätte HartheimTötungsanstalt Grafeneck | Credit:
LpB Baden-Württemberg
Ankunft eines Patient*innentransports in der Tötungsanstalt Grafeneck | Credit:
LpB Baden-Württemberg
Es lässt sich somit gut
belegen, dass die „Euthanasie“-Morde ein bedeutender Schritt in Richtung der
systematischen Massenvernichtung im Rahmen des Holocaust waren. Die
Nationalsozialisten sammelten dabei nämlich nicht nur wichtige Erfahrung in der
Tötungspraktik an sich, sondern auch in der Geheimhaltung dieser Verbrechen
sowie der erschreckend widerstandslosen Beteiligung der Anstaltsärzte und Pfleger*innen.
Zusätzlich wird deutlich, dass im Gegensatz zur mittlerweile gängigen Annahme
der Entgrenzung der Gewalt, beispielsweise in den besetzen Ostgebieten, im
Rahmen des „Euthanasie“-Programms von Beginn an die geplanten Opfer vulnerable Personengruppen
wie Erkrankte, Menschen mit Behinderungen oder Kinder waren.12 Als die Vergasungen in den Tötungsanstalten im Rahmen
der Einstellung der Aktion T4 ein (erstes) Ende nahmen, gingen die Anstaltsärzte
zu anderen, indirekten Tötungsmethoden über wie die Injektion mit Skopolamin
oder der stetige Nahrungsentzug. Mehr dazu sowie der „Kindereuthanasie“ stellen
wir am Dr. von Haunerschen Kinderspital vor.
Aufarbeitung der Krankenmorde
Kurz nach der Niederlage Deutschlands
fanden sowohl in Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses als auch in eigenständigen
Nachkriegsprozessen Verurteilungen der ärztlichen Täter mit harten
Strafen statt. Die Wissenschaftlerin Susanne Benzler konnte jedoch aufzeigen,
dass bereits ab 1947 ein spürbarer Wandel im Rechtssystem stattfand und die
Strafen deutlich milder bis hin zum Freispruch ausfielen. Begründung war häufig
die vor der Tötung in der Anstalt zentral in Berlin stattgefundene Anordnung
zur Ermordung, sodass den einzelnen Anstaltsärzten keine vollständige
Verantwortung attestiert wurde.13 Basierend auf den verfügbaren Informationen waren
mindestens 40 Ärzte als Gutachter für die Aktion T4 tätig. In den sechs
Haupttötungsanstalten (Grafeneck, Brandenburg, Hartheim,
Sonnenstein, Bernburg und Hadamar) waren insgesamt mindestens 18 namentlich
genannte Ärzte als Leiter oder Stellvertreter direkt an den Krankenmorden
beteiligt. Diese Ärzte hatten verschiedene Funktionen und waren zu
unterschiedlichen Zeiträumen in den Anstalten tätig. Von den ehemaligen T4-Gutachter
wurden zwar einige verurteilt, andere entgingen jedoch jeglicher Konsequenzen
wie beispielsweise der deutsche Kinderpsychiater und SA-Mitglied Hans Schmitz (1899-1973), der ab 1947 im Landeskrankenhaus für Kinder- und
Jugendpsychiatrie Bonn bis 1964 weiterarbeiten konnte.14 1949 wurde er außerplanmäßiger Professor an der Universität Bonn und
ein Jahr später Ehrenmitglied in der Deutschen Vereinigung für
Jugendpsychiatrie.15
Ein wiederkehrendes Motiv
in unserem Rundgang ist die zögerliche und späte Aufarbeitung der medizinischen
Gewaltverbrechen nach dem Ende der NS-Diktatur. Zu erwähnen sind dabei einzelne
Versuche Beteiligte zur Rechenschaft zu ziehen, wie beispielsweise das 1965 von Fritz Bauer (1903-1968) eingeleitete Ermittlungsverfahren
gegen sechzehn ehemalige hochrangige NS-Juristen. Diese hatten am 23. Und 24.
April 1941 an einer Besprechung in Berlin teilgenommen, wo sie offiziell von
der Tötung von Patient*innen mit Behinderungen erfuhren und danach
widerspruchslos die Anordnung befolgten, Strafanzeigen unbearbeitet ans
Reichsjustizministerium abzugeben.16 In den 1970er und 80er Jahren folgten etliche weitere Prozesse, die
jedoch häufig eingestellt wurden. Zur gleichen Zeit veröffentliche der Investigativjournalist
Ernst Klee (1942-2013) nach akribischer Arbeit eine Vielzahl von Texten und
Büchern, die insbesondere das bis dahin öffentlich unbekannte Ausmaß der
Krankenmorde und Medizinverbrechen darlegten. Für sein Buch Auschwitz, die
NS-Medizin und ihre Opfer erhielt Klee 1997 den Geschwister-Scholl-Preis.
Zudem kamen zunehmend Betroffene und Familienangehörige zusammen, um für
Anerkennung und Entschädigung zu kämpfen wie beispielsweise der von Klara Nowak
1987 gegründete Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten.
Im Laufe der letzten 20 bis 30 Jahren entstanden eine Vielzahl von Mahnmalen
und Gedenkstätten, vor allem in den ehemaligen Tötungsanstalten.
Bus 1, permanente Installation an der „alten Pforte“ der ehemaligen Heilanstalt Ravensburg-Weißenau | Credit:
Andreas Praefcke
Die Deutsche Fachgesellschaft für Psychiatrie
befasste sich selbst jedoch erst sehr spät mit der eigenen Vergangenheit. So
fand im Herbst 2010 eine Veranstaltung mit dem Titel Psychiatrie im
Nationalsozialismus – Erinnerung und Verantwortung statt, bei der es eine erste
öffentliche Anerkennung der Verbrechen und Entschuldigung gab. Zuvor hatten
sich jedoch bereits einige deutsche Medizinhistoriker*innen und
Psychiater*innen ausgiebig mit den Medizinverbrechen auseinandergesetzt und
umfassende Recherchen sowie sehr spezifische Lokalstudien veröffentlicht wie beispielsweise
der Psychiater Michael von Cranach in seinem Buch Psychiatrie im
Nationalsozialismus – Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933
und 1945, der Historiker Götz Aly oder der Schoah-Überlebende Henry Friedlander.
Zu erwähnen ist auch der nach kurzer Krankheit verstorbene Medizinhistoriker
und Psychiater Gerrit Hohendorf (1963-2021). Dieser hatte zuletzt als
stellvertretender Institutsleiter am Institut für Geschichte und Ethik der
Medizin der Technischen Universität München wichtige Werke zu den Krankenmorden
in der Zeit des Nationalsozialismus, zur Aktion T4, zur “Kindereuthanasie” und
zu der Verdrängung der Verbrechen in der Bundesrepublik veröffentlicht. Mit
seiner Hilfe entstand 2018 ein Gedenkbuch für die Münchner Euthanasieopfer.
Die Psychiatrie als Fach einte schon vor der Zeit der
NS-Diktatur eine von Machtstrukturen und Gewalt geprägte Arbeitsweise. Es
dauerte noch viele Jahre nach der Niederlage Deutschlands bis mit der
sogenannten Psychiatrie-Enquête im Jahr 1975 in Deutschland die
strukturellen Mängel öffentlich diskutiert und einem Veränderungsprozess
unterzogen wurden. Dieser erschütternde Bericht wurde auf Antrag des Bundestags
erstellt und beschrieb die Zustände in den deutschen Psychiatrien teils als
elend und menschenunwürdig. So wurden zu der Zeit Patient*innen in großen, oft
überbesetzten Schlafsälen untergebracht, die keinerlei Privatsphäre erlaubten
und sich negativ auf die Erkrankungen auswirkten. In den psychiatrischen
Großkrankenhäusern herrschte ein gravierender Personalmangel sowohl im
ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich. Soziale Arbeit wurde kaum
eingesetzt. Außerdem war das Pflegepersonal für die besonderen Aufgabenstellungen
in der Betreuung von Psychiatriepatient*innen ungenügend qualifiziert. Die
psychiatrischen Kliniken lagen meist in abgelegenen Gegenden, was die Vor- und
Nachsorge stationärer Aufenthalte, die Aufrechterhaltung familiärer Bindungen
und die soziale Einbindung der Patient*innen nahezu unmöglich machte. Zu den
Kritikpunkten gehörten auch die langen Verweildauern der Patient*innen in den
Kliniken. Bei mehr als dreißig Prozent betrug sie über zehn Jahre. Strukturen
zur vorhandenen Rehabilitation und Wiedereingliederung in einen Alltag nach der
stationären Betreuung waren nicht vorhanden. Diese Missstände wurden durch den
Bericht erstmalig gesammelt vorgestellt und kritisiert. Zu den Kernforderungen gehörte eine Bedarfsgerechte und
gemeindenahe Versorgung sowie die Gleichstellung von seelisch und körperlich
Kranken. Die Behandlung sollte fortan bedarfsgerecht erfolgen, Patient*innen in
den ambulanten Bereich überführt und eine Enthospitalisierung der
Langzeitpatient*innen angestrebt werden. Psychisch erkrankte Menschen sollten
die gleiche Art und Qualität an medizinischer Versorgung erhalten wie somatisch
erkrankte Personen.17
Die
Psychiatrie-Enquête markierte somit einen Wendepunkt in der deutschen
Psychiatrie und leitete umfangreiche Reformbemühungen ein, auch wenn viele der
Ziele bis heute nicht vollständig erreicht wurden.18 Diese
Reformbemühung ist auch eng verbunden mit der medizinhistorischen Aufarbeitung
der Krankenmorde zur NS-Zeit. Leider würde eine ausführliche Darstellung dieses
Reformprozesses bei weitem dem Rahmen dieses Projekts sprengen. Bei
Interesse empfehlen wir das im Februar 2024 im transcript Verlag erschienene
Buch Psychiatriereform in der Bundesrepublik Deutschland - Eine Chronik der
Sozialpsychiatrie und ihres Verbandes der DGSP von Christian
Reumschüssel-Wienert. Hier findest
du eine kostenlose Version zum Download.
Institutsgeschichte in München
Zur Zeit der
Jahrhundertwende befand sich die psychiatrische Versorgung in einem
notgedrungenen Wandel. Durch das starke, vor allem städtische,
Bevölkerungswachstum und die für bestimmte Bevölkerungsgruppen zunehmende
prekäre Lebenssituation, stieg auch die Anzahl an Menschen mit psychischen
Erkrankungen. Die medizinische Versorgung war für diese Art von Erkrankungen ohnehin
noch sehr rudimentär und mangelte an kausalen Therapieansätzen. Stattdessen
fand eine Isolierung in großen,
dezentralen Anstalten und damit eine gesellschaftliche Abschottung sowie
starke Stigmatisierung der
Betroffenen statt. Die Anstalten stießen aber allmählich an ihre Kapazitätsgrenzen. Gleichzeitig
etablierte sich das Fach der Psychiatrie (zuvor ein Teilgebiet der Neurologie
bzw. Nervenheilkunde) als eigenständiges und universitäres Fach mit
wissenschaftlichem Anspruch, sodass auch die Universitäten ein beginnendes
Interesse an eigenen Kliniken fanden. Es gab außerdem erste Bemühungen, die
Behandlungsmethoden zu modernisieren und den Einsatz von Zwangsmitteln zu
reduzieren. Diese Bestrebungen waren jedoch oft durch veraltete bauliche
Bedingungen in den Kliniken und Abläufe eingeschränkt.19 So auch in München, denn dort hatten
sich alle Patient*innen vor der Aufnahme in die Kreisirrenanstalt (sic!) in der
Auerfeldstraße in Giesing einer ärztlichen Begutachtung in einem der
städtischen Krankenhäuser unterziehen müssen. Der Münchner Psychiatrieprofessor
Anton Bumm (1896 – 1903) und damaliger Leiter der Kreisirrenanstalt forderte,
diesen zeitraubenden Prozess abzuschaffen. Er plante stattdessen eine
psychiatrische Klinik in der Stadt zu erbauen, in der er eine Kombination der
Psychiatrischen Universitätsklinik mit einem Stadtasyl (Psychiatrische Krankenhausabteilung für die Bürger
Münchens) vorschlug.20 Die Psychiatrische Klinik der Universität München sollte neben der Lehre der
Psychiatrie auch zur Versorgung akuter psychiatrischer Notfälle in der
Großstadt dienen. Die Patient*innen sollten hier nur für eine kurze Zeit bleiben und
falls es zu keiner Heilung kommen sollte in die Anstalt nach Eglfing oder Haar
überwiesen werden. Dieser Vorschlag wurde 1900 angenommen und die Errichtung
des Baus der Königlichen Universitätsklinik für Psychiatrie in der Nußbaumstrasse
geplant. Anton Bumm verstarb während der Bauarbeiten der Klinik, sein
Nachfolger wurde Emil Kraepelin (1856 – 1926). 1904 wurde die Psychiatrische Universitätsklinik unter
dessen Leitung eröffnet.21 Unter Kraepelin erlangte die Münchner Klinik
schnell einen europäischem Ruf. Er gilt als der Begründer des heutigen
Klassifikationssystems psychiatrischer Erkrankungen und legte somit wichtige
Grundsteine für die wissenschaftliche Entwicklung der Psychiatrie. Einer seiner
Mitarbeiter, Alois Alzheimer (1864 – 1915) gewann durch die nach ihm benannten
Alzheimer-Krankheit ebenfalls weltweite Bekanntheit. Doch bei allem Glanz und
Ruhm der Klinik stellt sich für unseren Rundgang die Frage, welche Rolle die
Münchner Psychiatrie während des Nationalsozialismus spielte. Eine Frage, die
in der Historie der Klinik kaum präsent ist – beruft man sich zumindest auf die
Website des Instituts.
In dem 2018 erschienenen Gedenkbuch für die Münchner Opfer
der „Euthanasie“ werden vier hauptverantwortliche Münchner Institutionen
identifiziert: die Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie, die Abteilung
Gesundheitswesen im Bayerischen Staatsministerium des Innern, die Heil- und
Pflegeanstalt Eglfing-Haar und die psychiatrische Klinik der LMU.22 Leiter der Klinik und direkter Nachfolger Kraepelins zum Zeitpunkt der
Machtübernahme der Nationalsozialisten war Oswald Bumke (1877 – 1950). Dieser
habilitierte sich bei Alfred Hoche, der das vorhin erwähnte Buch Die
Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens veröffentlicht hatte. Bumke
selbst bezog nie öffentlich Stellung zu dieser Schrift, hielt sich auch
nachweislich auf Distanz zu den rassenhygienischen Theorien seiner Münchner
Kollegen. Gleichzeitig wurden unter seiner Leitung Patientinnen zur Sterilisation
in der Münchner Frauenklinik sowie in hoher Zahl Menschen nach Eglfing-Haar
verlegt, wo sie nicht selten ermordet wurden. 1946 wurde Bumke aufgrund seiner
NS-Zugehörigkeit (er war förderndes Mitglied der SS und gehörte dem
NS-Lehrerbund an) kurzweilig suspendiert, 1947 wiedereingesetzt und emeritiert.23Um die genaue Rolle Bumkes in den Medizinverbrechen der NS-Zeit drehen sich
anhaltende Debatten. Eindeutiger ist jedoch die Beteiligung einiger seiner
Mitarbeiter, darunter Georg Schaltenbrand (1897 – 1979), der Humanexperimente
in der Anstalt Werneck durchführte, Paul Nitsche (1876 – 1948), medizinischer
Leiter der Aktion-T4 und späterer Leiter der Tötungsanstalt
Pirna-Sonnenstein, sowie Ernst Rüdin (1874 – 1952), einer der einflussreichsten
Rassenhygieniker zur NS-Zeit und wichtiger Mitwirker bei der Erlassung des Gesetztes
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Rüdins Rolle imponiert besonders und
er wird als „einer der wichtigsten Legitimationsträger der
nationalsozialistischen Gesundheits- und Wissenschaftspolitik“ beschrieben.24 Als Gründungsmitglied der Gesellschaft für Rassenhygiene, Vorsitzender
der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater und ab 1931 Leiter derDeutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie agierte Rüdin in verschiedenen
Schlüsselstellen im deutschen Gesundheitswesen des NS-Staats und trieb auch als
bekennender Nationalsozialist sein parteipolitisch und ideologisch stark
geprägtes rassenhygienisches Projekt voran. 1934 verkündete er auf der
Jahreshauptversammlung des Deutschen Vereins für Psychiatrie: „Der
Psychiater muß sich mit den Gesunden gegen Erbkranke verbünden. […] Dem hohen
Zuchtziel einer erbgesunden, begabten, hochwertigen Rasse muß der Psychiater
dienstbar sein“.25
Todesnachricht von Otto B., 1940 | Credit: Staatsarchiv Ludwigsburg E 191 Bü 6861
Daniela Kroth untersuchte in ihrer medizinischen
Dissertation 2010 erstmalig das Verlegungsverhalten der Münchner Psychiatrie im
Rahmen der Aktion T4.26 Belegt ist eindeutig, dass aus der Klinik sowohl Patientinnen zur
Zwangssterilisation in die Münchner Frauenklinik verlegt wurden als auch
Verlegungen in die Nervenheilanstalt Eglfing-Haar stattfanden.27 Interessanterweise konnte Kroth zeigen, dass die Anzahl der Verlegungen mit
Beginn der Aktion T4 1940 nicht zunahmen, sondern sogar einige Hinweise
darauf hindeuten, dass Münchner Ärzte die Verlegungen zu verhindern versuchten.
Dieser Umstand würde auch mit der ambivalenten und eher zurückhaltenden
Einstellungen Bumkes übereinstimmen. Nichtdestotrotz fanden Verlegungen statt,
die für viele der Betroffenen den Tod bedeuteten. Auch nach offiziellem Ende
der Aktion T4, kann davon ausgegangen werden, dass Patient*innen nach
Eglfing-Haar überführt wurden, da dies in München (auch vor der NS-Diktatur und
dem GVeN 1934) eine gängige Praxis war. 1943 übersiedelte ein Teil des
Klinikbetriebs aufgrund zunehmender Beschädigungen und Gefahr in München nach
Eglfing-Haar. Bumke konnte wohl durchsetzen, dass diese Bereiche unabhängig von
der Anstaltsleitung in Eglfing-Haar blieben. Ende 1944 musste schließlich
nahezu die gesamte Klinik für Psychiatrie an den Tegernsee verlegt werden. Nach
der Niederlage Deutschlands wurde der klinische Betrieb in der Nußbaumstraße
allmählich wiederaufgenommen, 1947 konnte der zerstörte Ostflügel restauriert
werden. Nach der Emeritierung Bumkes leitete Georg Stertz (1878 – 1959) die
Klinik und übersah die umfassenden Reparatur- und
Wiederzusammenführungsmaßnahmen. Im Jahr 1950 wurden bereits fast 6.000
Patient*innen in der Klinik behandelt.
Nicht selten begegnet man im
Alltag Begriffen wie „assi“ oder „asozial“. Gemeint sind damit heutzutage Menschen,
die sich unpassend, unanständig und zum vermeintlichen Schaden der Allgemeinheut
verhalten. Und häufig sind diese Menschen arm. Im „Assi-TV“ belustigen sich dabei
Zuschauer*innen an diesem als dumm und peinlich dargestelltem Fehlverhalten der
als faulen und arbeitsablehnenden inszenierten Protagonist*innen.
Aufrechterhalten wird die Annahme, dass Armut eine Wahl sei und von schwachem
Charakter zeugt: jede*r ist schließlich seines*ihres eigen Glückes Schmied.
Video: “Warum der Begriff Asozial problematisch ist” | Credit: Süddeutsche Zeitung
Doch der Begriff „asozial“ hat
eigentlich einen ganz anderen historischen Kontext. So wurde
"asozial" im Nationalsozialismus als Sammelbezeichnung für Menschen
verwendet, die nach NS-Ideologie nicht in die vorgestellte
"Volksgemeinschaft" passten und als "minderwertig" galten.
Dabei gab es keine eindeutige Definition des Begriffs. Als "asozial"
konnten verschiedene Gruppen bezeichnet werden, darunter vermeintlich
Arbeitsscheue, Bettler, Obdachlose, Menschen mit Behinderungen oder
angenommenen Erbkrankheiten. Der Begriff diente zur Stigmatisierung und
Ausgrenzung von Menschen aus den sozialen Unterschichten, die als
"Ballastexistenzen" oder "Schädlinge" der Gesellschaft
dargestellt wurden.28 Betroffene waren massiver Verfolgung ausgesetzt. Sie wurden in Arbeitshäuser
oder Konzentrationslager eingewiesen, zur Zwangsarbeit verpflichtet und
teilweise zwangssterilisiert. In Konzentrationslagern mussten als
"asozial" Verfolgte den "schwarzen Winkel" tragen.29 Nach 1945 wurden die als "asozial" Verfolgten lange Zeit nicht als
NS-Opfer anerkannt. Erst 2020 beschloss der Deutsche Bundestag, diese Gruppe
offiziell als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen.30 Die Verwendung des Begriffs "asozial" im Nationalsozialismus war
somit Teil einer menschenverachtenden Ideologie, die zur Ausgrenzung,
Verfolgung und Ermordung von Menschen führte, die nicht den Vorstellungen des
Regimes entsprachen. Auch wenn die Figur des „Assis“ wohl in der deutschen
Fernsehlandschaft in Serien wie „Armes Deutschland“ bestehen bleiben wird,
plädieren wir dennoch für ein Vermeidung des Begriffs und eine Anerkennung der
Betroffen durch den NS-Terror.
Anhaltende Stigmatisierung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen
Die
Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist auch heute noch
ein ernsthaftes Problem: Betroffene werden oft mit negativen Zuschreibungen wie
"gefährlich", "unberechenbar" oder "selbst
schuld" konfrontiert. Besonders Menschen mit Schizophrenie erleben starke
Vorurteile, so zeigen Studien, dass mehr als dreiviertel der Befragten eine
engere soziale Beziehung zu Menschen mit Schizophrenie ablehnen.31 Die Verknüpfung von einer
angenommenen Selbstverschuldung an der Erkrankung und dem Vorwurf dem Gesundheitssystem
und Staat „auf der Tasche zu liegen“ erinnert gar nicht so selten an die
perfide Kosten-Nutzen-Rhetorik der Nationalsozialisten. Soziale Ausgrenzung und
Benachteiligung als Folge des Stigmas bleibt für viele Betroffene bestehen und
umfasst nahezu alle Lebensbereiche wie am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche
oder in zwischenmenschlichen Beziehungen. Diese Stigmatisierung wird oft als
zusätzliche Belastung empfunden, die den Heilungsprozess behindern und zu einer
Verschlechterung des Zustands führen können.32 Insbesondere
vulnerable Personengruppen wie Jugendliche oder rassifizierte Menschen sind
stark von dieser negativen Wechselwirkung betroffen.
Auch wenn
die Tabuisierung von psychischer Gesundheit weiterhin Teil des Alltags ist, hat
sich dennoch in den letzten Jahrzehnten einiges in Deutschland verbessert. So haben Menschen in Westdeutschland
zwar noch immer eine deutlich bessere psychische Gesundheit als die Menschen in
Ostdeutschland, aber der Unterschied hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast
halbiert. Auch hat sich die Ungleichheit der psychischen Gesundheit nach Bildungsabschluss
über die Jahre verringert. Insgesamt lässt sich auch durch Meinungsumfragen
zeigen, dass sich
die Einstellung gegenüber Depressionen in den letzten Jahren etwas verbessert
hat. Doch Reformen im Gesundheitssystem sind notwendig, um mehr Fachpersonal
und Ressourcen für die Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen
bereitzustellen. Die Trendstudie 2023 schätzt, dass jeder dritte junge Mensch
Unterstützung in Bezug auf die psychische Gesundheit benötigt, aber nur jeder
zehnte tatsächlich diese Hilfe erhält.33 Ein intensiverer
öffentlicher Diskurs und eine größere Bedeutung bei politischen Entscheidungen
wären entscheidend. Dies würde nicht nur dazu beitragen, den Schaden von Krisen
zu begrenzen, sondern auch, um den positiven Trend bei der psychischen Gesundheit
fortzuführen. Auch in diesem Kontext kann die historische Aufarbeitung der
Medizinverbrechen zur Zeit des Nationalsozialismus wichtige Impulse für die
öffentliche Debatte um eine Bessere und bedarfsgerechterer Gesundheitsversorgung
von Menschen mit psychischer Krankheit liefern.
Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich –
Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer Verlag. Frankfurt, 2001. S. 83.
Hans Hippius et al.: Die Psychiatrische Klinik der
Universtität München 1904 – 2004, Springer Verlag, Heidelberg 2004. S. 121.
Karl Binding und Alfred Hoche: Die Freigabe der
Vernichtung lebensunwerten Lebens - ihr Maß und ihre Form. Meiner Verlag.
Leipzig, 1922.
Vgl. Frank Schneider (Hrs.): Psychiatrie im
Nationalsozialismus – Gedenken und Verantwortung. Berlin. Springer Verlag,
2012.
NS-Dokumentationszentrum München, Bezirk Oberbayern (Hrsg.) Michael von
Cranach, Annette Eberle, Gerrit Hohendorf, Sibylle von Tiedemann: Gedenkbuch
für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde,
Wallstein Verlag. Göttingen, 2018. S. 56.
Vgl.
Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4: 1939–1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der
Tiergartenstraße 4. 2., erweiterte Auflage, Edition Hentrich, Berlin 1989.
Heinz Faulstich: Goebbels’ Tagebücher und der
Abbruch der „Aktion T4“. In: Christian Gerlach (Hrsg.): „Durchschnittstäter“ –
Handeln und Motivation (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band
16). Berlin 2000, S. 211.
Götz Aly
(Hrsg.): Aktion T4 1939–1945, S. 90.
Vgl.
Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“.
S. Fischer, Frankfurt 1983.
Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur „Euthanasie“.
Fischer Taschenbuch Verlag Nr. 4327, Frankfurt am Main 1985. S. 232.
Susanne Benzler, Joachim
Perels: Justiz und Staatsverbrechen – Über den juristischen Umgang mit der
NS-'Euthanasie'. In: Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-'Euthanasie' vor
Gericht. Frankfurt 1996, S. 27.
Andreas Kinast: Die Anstaltsärzte. In: „Das Kind ist
nicht abrichtfähig …“ Euthanasie in der Kinderfachabteilung Waldniel 1941–1943.
SH-Verlag, Köln 2010, S. 67–112.
Ernst
Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945? S.
Fischer, Frankfurt am Main 2003, S. 550.
Hanno Loewy, Bettina Winter
(Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Frankfurt 1996, S. 145–181.
Deutscher Bundestag: Bericht über die Lage der
Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland(=Drucksache. Nr. 7/4200).
Bonn 1975.
Vgl. Jürgen Armbruster, Anja Dieterich, Daphne
Hahn, Katharina Ratzke (Hrsg.): 40 Jahre Psychiatrie-Enquete – Blick zurück
nach vorn. Psychiatrie-Verlag. 2015.
Vgl.
Erwin Heinz Ackerknecht: Kurze Geschichte der Psychiatrie. 3. Auflage.
Enke, Stuttgart 1985.
Hans
Hippius et al., S. 47-53
Vgl. Eric
Engstrom: Emil Kraepelin: Leben und Werk des Psychiaters im Spannungsfeld
zwischen positivistischer Wissenschaft und Irrationalität. Magisterarbeit.
München, 1990.
NS-Dokumentationszentrum
München und Bezirk Oberbayern (Hrsg.), Michael von Cranach, Annette Eberle,
Gerrit Hohendorf, Sibylle von Tiedemann: Gedenkbuch für die Münchner Opfer der
nationalsozialistischen „„Euthanasie““-Morde. Wallstein Verlag, Göttingen 2018.
S. 57.
Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war
was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, S.
84–85.
Matthias M. Weber: Ernst Rüdin, eine kritische Biographie. Springer, Berlin
1993.
Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren
vor und nach 1945. Fischer Verlag. Frankfurt, 2001. S. 83.
Daniela
Kroth: Untersuchungen zum Verlegungsverhalten der Nervenklinik München während
des Zeitraumes der „Aktion T4“. Medizinische Dissertation. München, 2010.
Vgl.
Michael v. Cranach, Hans-Ludwig Siemen (Hrsg.): Die Bayerischen Heil- und
Pflegeanstalten in der Zeit des Nationalsozialismus. R. Oldenbourg
Verlag.:München, 1999.
Vgl.
Greifswald Universitätsreden: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Folge Nr. 154,
2022.
Oliver
Gaida: „Asoziale“ im Nationalsozialismus – Diskriminierung, Ausschließung,
Vernichtung. In: Anhorn, R., Stehr, J. (eds) Handbuch Soziale Ausschließung und
Soziale Arbeit. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 26. Springer VS,
Wiesbaden, 2021.
Georg Schomerus
et al.: Die Einstellung der deutschen Bevölkerung zu psychischen Störungen. In:
Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz vol. 66,4
(2023): 416-422. doi:10.1007/s00103-023-03679-3.
Wolfang
Gaebel: Psychisch Kranke - Stigma erschwert Behandlung und Integration. Deutsches
Ärzteblatt 2004; 101: A 3253–3255.
Vgl. Simon Schnetzer:
Trendstudie – Jugend in Deutschland – 2023 mit Generationenvergleich. 2024.