EUTHANASIE UND KRANKENMORDE


Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in der Nußbaumstraße 4 | Credit: Eigenaufnahme



Sonderrolle der Psychiatrie


„Die deutsche Psychiatrie wurde von den Nazis nicht mißbraucht, sie brauchte die Nazis.“1 
Keine Fachrichtung der Medizin war so maßgeblich beteiligt an den Krankenmorden während der NS-Diktatur wie die Psychiatrie. Wie wir auch an anderen Stationen des Rundgangs darlegen, wurden diese Verbrechen hauptsächlich an Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise körperlichen Behinderungen verübt. Schätzungen zu Folge ermordeten deutsche Ärzte mindestens 250.000 Menschen. Die medizinische Fachwelt spielte dabei eine zentrale Rolle in der Rechtfertigung dieser grauenvollen Taten, indem sie diese als notwendiges Mittel im Sinne der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik darstellte. Die betroffenen Menschen wurden durch Ärzte als Ballastexistenzen degradiert, systematisch verfolgt und umgebracht.2 Ausschlaggebend war dafür eine rassenhygienische Debatte, die schon bereits zur Jahrhundertwende den Gedanken des Gnadentods („Euthanasie“) propagierte, beispielsweise in der von zwei Psychiatern im Jahr 1922 veröffentlichten Schrift Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens.3 Um den euphemistischen Charakter und das historische Ausmaß der nationalsozialistischen Medizinverbrechen, die unter diesem Begriff verübt wurden, zu markieren, schreiben wir „Euthanasie“ in Anführungsstrichen. Bei der Argumentation um die Durchführung der „Euthanasie“ wurde die vermeintliche Minderung von Leid des Einzelnen, mit dem am ökonomischen Nutzen für die Gemeinschaft orientierten Blick vermischt und als Rechtfertigung für die Entscheidung zur vorsätzlichen Tötung verwendet. Bei einer Konferenz von Anstaltsleitern im Jahr 1931 wurde festgehalten, dass sich


„… angesichts der einschneidenden Veränderungen auf allen Gebieten des täglichen Lebens, insbesondere im Hinblick auf den Abbau im Schulwesen und in der Jugendfürsorge und auf die Senkung der Lebenshaltung der Familien mit gesunder Erbmasse durch Arbeitslosigkeit, Gehalts- und Lohnkürzung unbedingt die Frage sich aufdränge, in welchem Umfange man noch die Verwendung öffentlicher Mittel zur Erhaltung der kranken oder stark gefährdeten Erbmasse verantworten könne.“4

Plakat der NS-Zeitschrift Neues Volk mit eugenischer Propaganda aus dem Jahr 1937 | Credit: Creative Commons


Diese ökonomische Argumentation wurde im Rahmen der nationalsozialistischen Ideologie fortgeführt. In einer perfiden Kosten-Nutzen-Rechnung teilte man Menschen anhand ihrer vorhandenen oder eben nicht vorhandenen Arbeitskraft in lebenswert oder lebensunwert. Wie wir an der Chirurgischen Klinik nahelegen werden, war eine zentrale Maßnahme zur Reinhaltung des deutschen Volkskörpers die Zwangssterilisation. Dies wurde auch mit der rassistischen und antisemitischen Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten vermischt. Im Kontext der Münchner Psychiatrie wollen wir jedoch ein besonderes Augenmerk, auf das „Euthanasie“-Programm werfen. Denn die Beteiligung der deutschen Psychiatrie an diesen Verbrechen war umfassend und reichte von der ideologischen Unterstützung bis zur aktiven Durchführung von Tötungen. Ohne die Initiative und Unterstützung von Psychiatern und anderen Ärzten hätte das nationalsozialistische „Euthanasie“-Programm nicht in diesem Ausmaß umgesetzt werden können.Der Psychiater Michael von Cranach fasste die Rolle der universitären Psychiatrie in dem Kontext der „Euthanasie“-Verbrechen wie folgt zusammen: 


„Das psychiatrische Handeln […] war durch eine einseitige erbbiologische Auffassung der Genese psychischer Erkrankungen sowie durch eine Isolierung und Verwahrung schwer Erkrankter in Heil- und Pflegeanstalten gekennzeichnet. Dazu gesellte sich ein Verhängnisvoller Diskurs über die unterschiedliche Wertigkeit des Lebens von Gesunden und Kranken. Die Katastrophe hat hier ihre Wurzeln.”6
Unter dem Namen Aktion T4 wurde von den Nationalsozialisten in den Jahren 1940 und 1941 ein systematisches Mordprogramm durchgeführt, durch das mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen getötet wurden. Der Name T4 leitet sich von der Adresse der Zentraldienststelle in Berlin, Tiergartenstraße 4, ab, die unter direkter Autorisierung von Adolf Hitler eingerichtet wurde. Beauftragt dazu wurden der Arzt und Generalkommissar für das Gesundheitswesen Karl Brandt (1904-1948) und der Reichsleiter Philipp Bouhler (1899-1945).7


Hitlers Auftragserteilung an Bouhler und Brandt, rückdatiert auf den 1. September 1939 | Credit: Museum Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände


In einem stark standardisierten Melde- und Gutachtungsprozess entschieden ausgewählte Psychiatrieprofessoren und Anstaltsleiter über Leben und Tod der Patient*innen. Dafür füllten Ärzte in psychiatrischen Kliniken Meldebögen aus, die zentralisiert in Berlin verwaltet und an die verschiedenen Gutachter verteilt wurden. Zur Tötung der ausgewählten Patient*innen richteten die Nationalsozialisten insgesamt sechs Tötungsanstalten ein. Dabei wurde das Programm und mörderische Vorhaben von Beginn an verschleiert, da trotz eindeutigem gesellschaftlichen Zuspruch (1940 zählten die NSDAP mindestens fünf Millionen Mitglieder), die Programmleiter von aufkommendem öffentlichem Widerstand ausgingen. Die Verlegungen und späteren Morde in den Tötungsanstalten erfolgten also ausschließlich unter falschem Vorwand und Tarnung. Angestrebt wurde die Vernichtung von 100.000 Menschenleben. So schrieb Joseph Goebbels Ende Januar 1941 in seinem Tagebuch: 

„Mit Bouhler Frage der stillschweigenden Liquidierung von Geisteskranken besprochen. 40000 sind weg, 60000 müssen noch weg. Das ist eine harte, aber auch notwendige Arbeit. Und sie muß jetzt getan werden. Bouhler ist der rechte Mann dazu.“8
Doch trotz aller Geheimhaltung wuchs öffentlicher Protest, insbesondere von Geistlichen wie Bischof Clemens August Graf von Galen, sodass Hitler Ende August 1941 den offiziellen Stopp des Programms anordnete.9 Wichtig zu erwähnen ist dabei jedoch, dass die Tötungen von psychisch erkrankten Personen oder Menschen mit Behinderung dezentral unter der Bezeichnung Aktion 14f13 und Aktion Brandt fortgesetzt wurden und letztendlich bis zur Niederlage Deutschlands anhielten. Die Aktion T4 ist ein grausamer Beleg für die medizinische Verstrickung in die ideologische Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten und diente als Vorläufer für den späteren Holocaust.10



Tötungsanstalten in Süddeutschland


Dieser Umstand wird deutlich, analysiert man den Ablauf der Morde in den Tötungsanstalten. Für München relevant sind die Anstalten im Schloss Hartheim (bei Linz) und Schloss Grafeneck (bei Reutlingen). Das Projekt Gedenkort-T4 bietet auf seiner Website eine sehr ausführliche Übersicht zu den Hintergründen, dem Ablauf der Tötungen und den Opfern der Aktion. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Aktion eine ausführliche Planung und aufwendige Vorbereitungsschritte vorausgingen, die bereits 1938 begannen. Wie schon erwähnt wurden standardisierte Meldebögen an alle in Frage kommenden Anstalten mit potenziellen Opfern verschickt. Darin wurde nach der Krankengeschichte, der Aufenthaltsdauer, der Arbeitsfähigkeit und gegebenenfalls den Heilungsaussichten der Patient*innen gefragt. Es wird davon ausgegangen, dass die angeschriebenen Einrichtungen sich des wahren Zwecks dieser Meldebögen nicht bewusst waren. Erfolgte die Einstufung durch externe ärztliche Gutachter (ausschließlich anhand der Meldebögen) als lebensunwert, wurde die Person zeitnah in eine der Tötungsanstalten transportiert. Dort angekommen gab es je nach Ort zwar einen unterschiedlichen Ablauf, aber im Grunde genommen wurden die Patient*innen allesamt kurz nach ihrer Ankunft ermordet. Im Rahmen der Aktion T4 fand dies primär durch das Giftgas Kohlenmonoxid statt, welches in extra dafür als Sammelduschen getarnte Räume eingeleitet wurde. Die Tötung unterlag dabei den Anstaltsärzten. Im Laufe der Jahre 1940 und 1941 fanden mehrere Weiterentwicklungen und Anpassungen statt und es begann eine regelrechte Erforschung und Effizienzsteigerung der Tötungstechniken. In Hartheim und Grafeneck wurden so bis 1941 mindestens 28.000 Patient*innen ermordet.11


Mitarbeiter der Tötungsanstalt Hartheim | Credit: Gedenkstätte Hartheim
Tötungsanstalt Hartheim | Credit: Gedenkstätte Hartheim
Tötungsanstalt Grafeneck | Credit: LpB Baden-Württemberg
Ankunft eines Patient*innentransports in der Tötungsanstalt Grafeneck | Credit: LpB Baden-Württemberg

Es lässt sich somit gut belegen, dass die „Euthanasie“-Morde ein bedeutender Schritt in Richtung der systematischen Massenvernichtung im Rahmen des Holocaust waren. Die Nationalsozialisten sammelten dabei nämlich nicht nur wichtige Erfahrung in der Tötungspraktik an sich, sondern auch in der Geheimhaltung dieser Verbrechen sowie der erschreckend widerstandslosen Beteiligung der Anstaltsärzte und Pfleger*innen. Zusätzlich wird deutlich, dass im Gegensatz zur mittlerweile gängigen Annahme der Entgrenzung der Gewalt, beispielsweise in den besetzen Ostgebieten, im Rahmen des „Euthanasie“-Programms von Beginn an die geplanten Opfer vulnerable Personengruppen wie Erkrankte, Menschen mit Behinderungen oder Kinder waren.12 Als die Vergasungen in den Tötungsanstalten im Rahmen der Einstellung der Aktion T4 ein (erstes) Ende nahmen, gingen die Anstaltsärzte zu anderen, indirekten Tötungsmethoden über wie die Injektion mit Skopolamin oder der stetige Nahrungsentzug. Mehr dazu sowie der „Kindereuthanasie“ stellen wir am Dr. von Haunerschen Kinderspital vor.



Aufarbeitung der Krankenmorde


Kurz nach der Niederlage Deutschlands fanden sowohl in Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses als auch in eigenständigen Nachkriegsprozessen Verurteilungen der ärztlichen Täter mit harten Strafen statt. Die Wissenschaftlerin Susanne Benzler konnte jedoch aufzeigen, dass bereits ab 1947 ein spürbarer Wandel im Rechtssystem stattfand und die Strafen deutlich milder bis hin zum Freispruch ausfielen. Begründung war häufig die vor der Tötung in der Anstalt zentral in Berlin stattgefundene Anordnung zur Ermordung, sodass den einzelnen Anstaltsärzten keine vollständige Verantwortung attestiert wurde.13 Basierend auf den verfügbaren Informationen waren mindestens 40 Ärzte als Gutachter für die Aktion T4 tätig. In den sechs Haupttötungsanstalten (Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar) waren insgesamt mindestens 18 namentlich genannte Ärzte als Leiter oder Stellvertreter direkt an den Krankenmorden beteiligt. Diese Ärzte hatten verschiedene Funktionen und waren zu unterschiedlichen Zeiträumen in den Anstalten tätig. Von den ehemaligen T4-Gutachter wurden zwar einige verurteilt, andere entgingen jedoch jeglicher Konsequenzen wie beispielsweise der deutsche Kinderpsychiater und SA-Mitglied Hans Schmitz (1899-1973), der ab 1947 im Landeskrankenhaus für Kinder- und Jugendpsychiatrie Bonn bis 1964 weiterarbeiten konnte.14 1949 wurde er außerplanmäßiger Professor an der Universität Bonn und ein Jahr später Ehrenmitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendpsychiatrie.15

Ein wiederkehrendes Motiv in unserem Rundgang ist die zögerliche und späte Aufarbeitung der medizinischen Gewaltverbrechen nach dem Ende der NS-Diktatur. Zu erwähnen sind dabei einzelne Versuche Beteiligte zur Rechenschaft zu ziehen, wie beispielsweise das 1965 von Fritz Bauer (1903-1968) eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen sechzehn ehemalige hochrangige NS-Juristen. Diese hatten am 23. Und 24. April 1941 an einer Besprechung in Berlin teilgenommen, wo sie offiziell von der Tötung von Patient*innen mit Behinderungen erfuhren und danach widerspruchslos die Anordnung befolgten, Strafanzeigen unbearbeitet ans Reichsjustizministerium abzugeben.16 In den 1970er und 80er Jahren folgten etliche weitere Prozesse, die jedoch häufig eingestellt wurden. Zur gleichen Zeit veröffentliche der Investigativjournalist Ernst Klee (1942-2013) nach akribischer Arbeit eine Vielzahl von Texten und Büchern, die insbesondere das bis dahin öffentlich unbekannte Ausmaß der Krankenmorde und Medizinverbrechen darlegten. Für sein Buch Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer erhielt Klee 1997 den Geschwister-Scholl-Preis. Zudem kamen zunehmend Betroffene und Familienangehörige zusammen, um für Anerkennung und Entschädigung zu kämpfen wie beispielsweise der von Klara Nowak 1987 gegründete Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten. Im Laufe der letzten 20 bis 30 Jahren entstanden eine Vielzahl von Mahnmalen und Gedenkstätten, vor allem in den ehemaligen Tötungsanstalten. 


Bus 1, permanente Installation an der „alten Pforte“ der ehemaligen Heilanstalt Ravensburg-Weißenau | Credit: Andreas Praefcke

 

Die Deutsche Fachgesellschaft für Psychiatrie befasste sich selbst jedoch erst sehr spät mit der eigenen Vergangenheit. So fand im Herbst 2010 eine Veranstaltung mit dem Titel Psychiatrie im Nationalsozialismus – Erinnerung und Verantwortung statt, bei der es eine erste öffentliche Anerkennung der Verbrechen und Entschuldigung gab. Zuvor hatten sich jedoch bereits einige deutsche Medizinhistoriker*innen und Psychiater*innen ausgiebig mit den Medizinverbrechen auseinandergesetzt und umfassende Recherchen sowie sehr spezifische Lokalstudien veröffentlicht wie beispielsweise der Psychiater Michael von Cranach in seinem Buch Psychiatrie im Nationalsozialismus – Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945, der Historiker Götz Aly oder der Schoah-Überlebende Henry Friedlander. Zu erwähnen ist auch der nach kurzer Krankheit verstorbene Medizinhistoriker und Psychiater Gerrit Hohendorf (1963-2021). Dieser hatte zuletzt als stellvertretender Institutsleiter am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Technischen Universität München wichtige Werke zu den Krankenmorden in der Zeit des Nationalsozialismus, zur Aktion T4, zur “Kindereuthanasie” und zu der Verdrängung der Verbrechen in der Bundesrepublik veröffentlicht. Mit seiner Hilfe entstand 2018 ein Gedenkbuch für die Münchner Euthanasieopfer.



2018 erschienes Gedenkbuch | Credit: Wallstein Verlag



Psychiatriereform


Die Psychiatrie als Fach einte schon vor der Zeit der NS-Diktatur eine von Machtstrukturen und Gewalt geprägte Arbeitsweise. Es dauerte noch viele Jahre nach der Niederlage Deutschlands bis mit der sogenannten Psychiatrie-Enquête im Jahr 1975 in Deutschland die strukturellen Mängel öffentlich diskutiert und einem Veränderungsprozess unterzogen wurden. Dieser erschütternde Bericht wurde auf Antrag des Bundestags erstellt und beschrieb die Zustände in den deutschen Psychiatrien teils als elend und menschenunwürdig. So wurden zu der Zeit Patient*innen in großen, oft überbesetzten Schlafsälen untergebracht, die keinerlei Privatsphäre erlaubten und sich negativ auf die Erkrankungen auswirkten. In den psychiatrischen Großkrankenhäusern herrschte ein gravierender Personalmangel sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich. Soziale Arbeit wurde kaum eingesetzt. Außerdem war das Pflegepersonal für die besonderen Aufgabenstellungen in der Betreuung von Psychiatriepatient*innen ungenügend qualifiziert. Die psychiatrischen Kliniken lagen meist in abgelegenen Gegenden, was die Vor- und Nachsorge stationärer Aufenthalte, die Aufrechterhaltung familiärer Bindungen und die soziale Einbindung der Patient*innen nahezu unmöglich machte. Zu den Kritikpunkten gehörten auch die langen Verweildauern der Patient*innen in den Kliniken. Bei mehr als dreißig Prozent betrug sie über zehn Jahre. Strukturen zur vorhandenen Rehabilitation und Wiedereingliederung in einen Alltag nach der stationären Betreuung waren nicht vorhanden. Diese Missstände wurden durch den Bericht erstmalig gesammelt vorgestellt und kritisiert. Zu den Kernforderungen gehörte eine Bedarfsgerechte und gemeindenahe Versorgung sowie die Gleichstellung von seelisch und körperlich Kranken. Die Behandlung sollte fortan bedarfsgerecht erfolgen, Patient*innen in den ambulanten Bereich überführt und eine Enthospitalisierung der Langzeitpatient*innen angestrebt werden. Psychisch erkrankte Menschen sollten die gleiche Art und Qualität an medizinischer Versorgung erhalten wie somatisch erkrankte Personen.17

Die Psychiatrie-Enquête markierte somit einen Wendepunkt in der deutschen Psychiatrie und leitete umfangreiche Reformbemühungen ein, auch wenn viele der Ziele bis heute nicht vollständig erreicht wurden.18 Diese Reformbemühung ist auch eng verbunden mit der medizinhistorischen Aufarbeitung der Krankenmorde zur NS-Zeit. Leider würde eine ausführliche Darstellung dieses Reformprozesses bei weitem dem Rahmen dieses Projekts sprengen. Bei Interesse empfehlen wir das im Februar 2024 im transcript Verlag erschienene Buch Psychiatriereform in der Bundesrepublik Deutschland - Eine Chronik der Sozialpsychiatrie und ihres Verbandes der DGSP von Christian Reumschüssel-Wienert. Hier findest du eine kostenlose Version zum Download.




Institutsgeschichte in München 


Zur Zeit der Jahrhundertwende befand sich die psychiatrische Versorgung in einem notgedrungenen Wandel. Durch das starke, vor allem städtische, Bevölkerungswachstum und die für bestimmte Bevölkerungsgruppen zunehmende prekäre Lebenssituation, stieg auch die Anzahl an Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die medizinische Versorgung war für diese Art von Erkrankungen ohnehin noch sehr rudimentär und mangelte an kausalen Therapieansätzen. Stattdessen fand eine Isolierung in großen, dezentralen Anstalten und damit eine gesellschaftliche Abschottung sowie starke Stigmatisierung der Betroffenen statt. Die Anstalten stießen aber allmählich an ihre Kapazitätsgrenzen. Gleichzeitig etablierte sich das Fach der Psychiatrie (zuvor ein Teilgebiet der Neurologie bzw. Nervenheilkunde) als eigenständiges und universitäres Fach mit wissenschaftlichem Anspruch, sodass auch die Universitäten ein beginnendes Interesse an eigenen Kliniken fanden. Es gab außerdem erste Bemühungen, die Behandlungsmethoden zu modernisieren und den Einsatz von Zwangsmitteln zu reduzieren. Diese Bestrebungen waren jedoch oft durch veraltete bauliche Bedingungen in den Kliniken und Abläufe eingeschränkt.19 So auch in München, denn dort hatten sich alle Patient*innen vor der Aufnahme in die Kreisirrenanstalt (sic!) in der Auerfeldstraße in Giesing einer ärztlichen Begutachtung in einem der städtischen Krankenhäuser unterziehen müssen. Der Münchner Psychiatrieprofessor Anton Bumm (1896 – 1903) und damaliger Leiter der Kreisirrenanstalt forderte, diesen zeitraubenden Prozess abzuschaffen. Er plante stattdessen eine psychiatrische Klinik in der Stadt zu erbauen, in der er eine Kombination der Psychiatrischen Universitätsklinik mit einem Stadtasyl (Psychiatrische Krankenhausabteilung für die Bürger Münchens) vorschlug.20 Die Psychiatrische Klinik der Universität München sollte neben der Lehre der Psychiatrie auch zur Versorgung akuter psychiatrischer Notfälle in der Großstadt dienen. Die Patient*innen sollten hier nur für eine kurze Zeit bleiben und falls es zu keiner Heilung kommen sollte in die Anstalt nach Eglfing oder Haar überwiesen werden. Dieser Vorschlag wurde 1900 angenommen und die Errichtung des Baus der Königlichen Universitätsklinik für Psychiatrie in der Nußbaumstrasse geplant. Anton Bumm verstarb während der Bauarbeiten der Klinik, sein Nachfolger wurde Emil Kraepelin (1856 – 1926). 1904 wurde die Psychiatrische Universitätsklinik unter dessen Leitung eröffnet.21  Unter Kraepelin erlangte die Münchner Klinik schnell einen europäischem Ruf. Er gilt als der Begründer des heutigen Klassifikationssystems psychiatrischer Erkrankungen und legte somit wichtige Grundsteine für die wissenschaftliche Entwicklung der Psychiatrie. Einer seiner Mitarbeiter, Alois Alzheimer (1864 – 1915) gewann durch die nach ihm benannten Alzheimer-Krankheit ebenfalls weltweite Bekanntheit. Doch bei allem Glanz und Ruhm der Klinik stellt sich für unseren Rundgang die Frage, welche Rolle die Münchner Psychiatrie während des Nationalsozialismus spielte. Eine Frage, die in der Historie der Klinik kaum präsent ist – beruft man sich zumindest auf die Website des Instituts. 

In dem 2018 erschienenen Gedenkbuch für die Münchner Opfer der „Euthanasie“ werden vier hauptverantwortliche Münchner Institutionen identifiziert: die Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie, die Abteilung Gesundheitswesen im Bayerischen Staatsministerium des Innern, die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar und die psychiatrische Klinik der LMU.22 Leiter der Klinik und direkter Nachfolger Kraepelins zum Zeitpunkt der Machtübernahme der Nationalsozialisten war Oswald Bumke (1877 – 1950). Dieser habilitierte sich bei Alfred Hoche, der das vorhin erwähnte Buch Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens veröffentlicht hatte. Bumke selbst bezog nie öffentlich Stellung zu dieser Schrift, hielt sich auch nachweislich auf Distanz zu den rassenhygienischen Theorien seiner Münchner Kollegen. Gleichzeitig wurden unter seiner Leitung Patientinnen zur Sterilisation in der Münchner Frauenklinik sowie in hoher Zahl Menschen nach Eglfing-Haar verlegt, wo sie nicht selten ermordet wurden. 1946 wurde Bumke aufgrund seiner NS-Zugehörigkeit (er war förderndes Mitglied der SS und gehörte dem NS-Lehrerbund an) kurzweilig suspendiert, 1947 wiedereingesetzt und emeritiert.23 Um die genaue Rolle Bumkes in den Medizinverbrechen der NS-Zeit drehen sich anhaltende Debatten. Eindeutiger ist jedoch die Beteiligung einiger seiner Mitarbeiter, darunter Georg Schaltenbrand (1897 – 1979), der Humanexperimente in der Anstalt Werneck durchführte, Paul Nitsche (1876 – 1948), medizinischer Leiter der Aktion-T4 und späterer Leiter der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein, sowie Ernst Rüdin (1874 – 1952), einer der einflussreichsten Rassenhygieniker zur NS-Zeit und wichtiger Mitwirker bei der Erlassung des Gesetztes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Rüdins Rolle imponiert besonders und er wird als „einer der wichtigsten Legitimationsträger der nationalsozialistischen Gesundheits- und Wissenschaftspolitik“ beschrieben.24 Als Gründungsmitglied der Gesellschaft für Rassenhygiene, Vorsitzender der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater und ab 1931 Leiter derDeutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie agierte Rüdin in verschiedenen Schlüsselstellen im deutschen Gesundheitswesen des NS-Staats und trieb auch als bekennender Nationalsozialist sein parteipolitisch und ideologisch stark geprägtes rassenhygienisches Projekt voran. 1934 verkündete er auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Vereins für Psychiatrie: „Der Psychiater muß sich mit den Gesunden gegen Erbkranke verbünden. […] Dem hohen Zuchtziel einer erbgesunden, begabten, hochwertigen Rasse muß der Psychiater dienstbar sein“.25




Todesnachricht von Otto B., 1940 | Credit: Staatsarchiv Ludwigsburg E 191 Bü 6861


Daniela Kroth untersuchte in ihrer medizinischen Dissertation 2010 erstmalig das Verlegungsverhalten der Münchner Psychiatrie im Rahmen der Aktion T4.26 Belegt ist eindeutig, dass aus der Klinik sowohl Patientinnen zur Zwangssterilisation in die Münchner Frauenklinik verlegt wurden als auch Verlegungen in die Nervenheilanstalt Eglfing-Haar stattfanden.27 Interessanterweise konnte Kroth zeigen, dass die Anzahl der Verlegungen mit Beginn der Aktion T4 1940 nicht zunahmen, sondern sogar einige Hinweise darauf hindeuten, dass Münchner Ärzte die Verlegungen zu verhindern versuchten. Dieser Umstand würde auch mit der ambivalenten und eher zurückhaltenden Einstellungen Bumkes übereinstimmen. Nichtdestotrotz fanden Verlegungen statt, die für viele der Betroffenen den Tod bedeuteten. Auch nach offiziellem Ende der Aktion T4, kann davon ausgegangen werden, dass Patient*innen nach Eglfing-Haar überführt wurden, da dies in München (auch vor der NS-Diktatur und dem GVeN 1934) eine gängige Praxis war. 1943 übersiedelte ein Teil des Klinikbetriebs aufgrund zunehmender Beschädigungen und Gefahr in München nach Eglfing-Haar. Bumke konnte wohl durchsetzen, dass diese Bereiche unabhängig von der Anstaltsleitung in Eglfing-Haar blieben. Ende 1944 musste schließlich nahezu die gesamte Klinik für Psychiatrie an den Tegernsee verlegt werden. Nach der Niederlage Deutschlands wurde der klinische Betrieb in der Nußbaumstraße allmählich wiederaufgenommen, 1947 konnte der zerstörte Ostflügel restauriert werden. Nach der Emeritierung Bumkes leitete Georg Stertz (1878 – 1959) die Klinik und übersah die umfassenden Reparatur- und Wiederzusammenführungsmaßnahmen. Im Jahr 1950 wurden bereits fast 6.000 Patient*innen in der Klinik behandelt. 



Nicht selten begegnet man im Alltag Begriffen wie „assi“ oder „asozial“. Gemeint sind damit heutzutage Menschen, die sich unpassend, unanständig und zum vermeintlichen Schaden der Allgemeinheut verhalten. Und häufig sind diese Menschen arm. Im „Assi-TV“ belustigen sich dabei Zuschauer*innen an diesem als dumm und peinlich dargestelltem Fehlverhalten der als faulen und arbeitsablehnenden inszenierten Protagonist*innen. Aufrechterhalten wird die Annahme, dass Armut eine Wahl sei und von schwachem Charakter zeugt: jede*r ist schließlich seines*ihres eigen Glückes Schmied.   


Video: “Warum der Begriff Asozial problematisch ist” | Credit: Süddeutsche Zeitung

Doch der Begriff „asozial“ hat eigentlich einen ganz anderen historischen Kontext. So wurde "asozial" im Nationalsozialismus als Sammelbezeichnung für Menschen verwendet, die nach NS-Ideologie nicht in die vorgestellte "Volksgemeinschaft" passten und als "minderwertig" galten. Dabei gab es keine eindeutige Definition des Begriffs. Als "asozial" konnten verschiedene Gruppen bezeichnet werden, darunter vermeintlich Arbeitsscheue, Bettler, Obdachlose, Menschen mit Behinderungen oder angenommenen Erbkrankheiten. Der Begriff diente zur Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen aus den sozialen Unterschichten, die als "Ballastexistenzen" oder "Schädlinge" der Gesellschaft dargestellt wurden.28 Betroffene waren massiver Verfolgung ausgesetzt. Sie wurden in Arbeitshäuser oder Konzentrationslager eingewiesen, zur Zwangsarbeit verpflichtet und teilweise zwangssterilisiert. In Konzentrationslagern mussten als "asozial" Verfolgte den "schwarzen Winkel" tragen.29 Nach 1945 wurden die als "asozial" Verfolgten lange Zeit nicht als NS-Opfer anerkannt. Erst 2020 beschloss der Deutsche Bundestag, diese Gruppe offiziell als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen.30 Die Verwendung des Begriffs "asozial" im Nationalsozialismus war somit Teil einer menschenverachtenden Ideologie, die zur Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Menschen führte, die nicht den Vorstellungen des Regimes entsprachen. Auch wenn die Figur des „Assis“ wohl in der deutschen Fernsehlandschaft in Serien wie „Armes Deutschland“ bestehen bleiben wird, plädieren wir dennoch für ein Vermeidung des Begriffs und eine Anerkennung der Betroffen durch den NS-Terror.  


Anhaltende Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist auch heute noch ein ernsthaftes Problem: Betroffene werden oft mit negativen Zuschreibungen wie "gefährlich", "unberechenbar" oder "selbst schuld" konfrontiert. Besonders Menschen mit Schizophrenie erleben starke Vorurteile, so zeigen Studien, dass mehr als dreiviertel der Befragten eine engere soziale Beziehung zu Menschen mit Schizophrenie ablehnen.31 Die Verknüpfung von einer angenommenen Selbstverschuldung an der Erkrankung und dem Vorwurf dem Gesundheitssystem und Staat „auf der Tasche zu liegen“ erinnert gar nicht so selten an die perfide Kosten-Nutzen-Rhetorik der Nationalsozialisten. Soziale Ausgrenzung und Benachteiligung als Folge des Stigmas bleibt für viele Betroffene bestehen und umfasst nahezu alle Lebensbereiche wie am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder in zwischenmenschlichen Beziehungen. Diese Stigmatisierung wird oft als zusätzliche Belastung empfunden, die den Heilungsprozess behindern und zu einer Verschlechterung des Zustands führen können.32 Insbesondere vulnerable Personengruppen wie Jugendliche oder rassifizierte Menschen sind stark von dieser negativen Wechselwirkung betroffen. 

Auch wenn die Tabuisierung von psychischer Gesundheit weiterhin Teil des Alltags ist, hat sich dennoch in den letzten Jahrzehnten einiges in Deutschland verbessert. So haben Menschen in Westdeutschland zwar noch immer eine deutlich bessere psychische Gesundheit als die Menschen in Ostdeutschland, aber der Unterschied hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast halbiert. Auch hat sich die Ungleichheit der psychischen Gesundheit nach Bildungsabschluss über die Jahre verringert. Insgesamt lässt sich auch durch Meinungsumfragen zeigen, dass sich die Einstellung gegenüber Depressionen in den letzten Jahren etwas verbessert hat. Doch Reformen im Gesundheitssystem sind notwendig, um mehr Fachpersonal und Ressourcen für die Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen bereitzustellen. Die Trendstudie 2023 schätzt, dass jeder dritte junge Mensch Unterstützung in Bezug auf die psychische Gesundheit benötigt, aber nur jeder zehnte tatsächlich diese Hilfe erhält.33 Ein intensiverer öffentlicher Diskurs und eine größere Bedeutung bei politischen Entscheidungen wären entscheidend. Dies würde nicht nur dazu beitragen, den Schaden von Krisen zu begrenzen, sondern auch, um den positiven Trend bei der psychischen Gesundheit fortzuführen. Auch in diesem Kontext kann die historische Aufarbeitung der Medizinverbrechen zur Zeit des Nationalsozialismus wichtige Impulse für die öffentliche Debatte um eine Bessere und bedarfsgerechterer Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Krankheit liefern. 







  1. Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich – Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer Verlag. Frankfurt, 2001. S. 83.
  2. Hans Hippius et al.: Die Psychiatrische Klinik der Universtität München 1904 – 2004, Springer Verlag, Heidelberg 2004. S. 121.
  3. Karl Binding und Alfred Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens - ihr Maß und ihre Form. Meiner Verlag. Leipzig, 1922.  
  4. DGPPN: Psychiatrie im Nationalsozialismus. Webartikel, abgerufen unter: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/psychiatrie-im-nationalsozialismus.html
  5. Vgl. Frank Schneider (Hrs.): Psychiatrie im Nationalsozialismus – Gedenken und Verantwortung. Berlin. Springer Verlag, 2012. 
  6. NS-Dokumentationszentrum München, Bezirk Oberbayern (Hrsg.) Michael von Cranach, Annette Eberle, Gerrit Hohendorf, Sibylle von Tiedemann: Gedenkbuch für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde, Wallstein Verlag. Göttingen, 2018. S. 56.
  7. Vgl. Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4: 1939–1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. 2., erweiterte Auflage, Edition Hentrich, Berlin 1989.
  8. Heinz Faulstich: Goebbels’ Tagebücher und der Abbruch der „Aktion T4“. In: Christian Gerlach (Hrsg.): „Durchschnittstäter“ – Handeln und Motivation (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 16). Berlin 2000, S. 211.
  9. Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939–1945, S. 90.
  10. Vgl. Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. S. Fischer, Frankfurt 1983.
  11. Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur „Euthanasie“. Fischer Taschenbuch Verlag Nr. 4327, Frankfurt am Main 1985. S. 232.
  12. Ingo Loose: Aktion T4 Die »Euthanasie«-Verbrechen im Nationalsozialismus 1933 bis 1945, Webartikel, abgerufen unter: https://gedenkort-t4.eu/wissen/aktion-t4  
  13. Susanne Benzler, Joachim Perels: Justiz und Staatsverbrechen – Über den juristischen Umgang mit der NS-'Euthanasie'. In: Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-'Euthanasie' vor Gericht. Frankfurt 1996, S. 27.
  14. Andreas Kinast: Die Anstaltsärzte. In: „Das Kind ist nicht abrichtfähig …“ Euthanasie in der Kinderfachabteilung Waldniel 1941–1943. SH-Verlag, Köln 2010, S. 67–112.
  15. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945? S. Fischer, Frankfurt am Main 2003, S. 550.
  16. Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Frankfurt 1996, S. 145–181.
  17. Deutscher Bundestag: Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (= Drucksache. Nr. 7/4200). Bonn 1975.
  18. Vgl. Jürgen Armbruster, Anja Dieterich, Daphne Hahn, Katharina Ratzke (Hrsg.): 40 Jahre Psychiatrie-Enquete – Blick zurück nach vorn.  Psychiatrie-Verlag. 2015. 
  19. Vgl. Erwin Heinz Ackerknecht: Kurze Geschichte der Psychiatrie. 3. Auflage. Enke, Stuttgart 1985.
  20. Hans Hippius et al., S. 47-53
  21. Vgl. Eric Engstrom: Emil Kraepelin: Leben und Werk des Psychiaters im Spannungsfeld zwischen positivistischer Wissenschaft und Irrationalität. Magisterarbeit. München, 1990. 
  22. NS-Dokumentationszentrum München und Bezirk Oberbayern (Hrsg.), Michael von Cranach, Annette Eberle, Gerrit Hohendorf, Sibylle von Tiedemann: Gedenkbuch für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen „„Euthanasie““-Morde. Wallstein Verlag, Göttingen 2018. S. 57. 
  23. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, S. 84–85.
  24. Matthias M. Weber: Ernst Rüdin, eine kritische Biographie. Springer, Berlin 1993.  
  25. Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. Fischer Verlag. Frankfurt, 2001. S. 83. 
  26. Daniela Kroth: Untersuchungen zum Verlegungsverhalten der Nervenklinik München während des Zeitraumes der „Aktion T4“. Medizinische Dissertation. München, 2010. 
  27. Vgl. Michael v. Cranach, Hans-Ludwig Siemen (Hrsg.): Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten in der Zeit des Nationalsozialismus. R. Oldenbourg Verlag.:München, 1999. 
  28. Vgl. Greifswald Universitätsreden: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Folge Nr. 154, 2022. 
  29. Oliver Gaida: „Asoziale“ im Nationalsozialismus – Diskriminierung, Ausschließung, Vernichtung. In: Anhorn, R., Stehr, J. (eds) Handbuch Soziale Ausschließung und Soziale Arbeit. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 26. Springer VS, Wiesbaden, 2021. 
  30. Ursula Stororst: Asoziale – zur Genese eines Nazi-Begriffs. Deutschlandfunk, 2015. Abgerufen unter: https://www.deutschlandfunk.de/stigmatisierung-asozial-zur-genese-eines-nazi-begriffs-100.html
  31. Georg Schomerus et al.: Die Einstellung der deutschen Bevölkerung zu psychischen Störungen. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz vol. 66,4 (2023): 416-422. doi:10.1007/s00103-023-03679-3.
  32. Wolfang Gaebel: Psychisch Kranke - Stigma erschwert Behandlung und Integration. Deutsches Ärzteblatt 2004; 101: A 3253–3255.
  33. Vgl. Simon Schnetzer: Trendstudie – Jugend in Deutschland – 2023 mit Generationenvergleich. 2024.  

 





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